Was macht einen guten Strafverteidiger aus?

Strafverteidiger aus Leidenschaft

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Eine ausgezeichnete Strafverteidigung ist keine Selbstverständlichkeit. Umso wichtiger ist es, dass Ihnen ein Strafverteidiger zur Seite steht, der ebendies verkörpert.

Hier eine kurze Checkliste:

Anwälte für Strafrecht

Die Strafverteidiger Müllermann und Mustermann stehen Ihnen mit ihrer gesamten Kompetenz engagiert zur Seite. Dabei werden Sie in Steuerstrafverfahren zusätzlich durch die Kompetenz von Steuerberater Steuermann unterstützt.

Bereiche des Strafrechts

Unser Leistungsspektrum umfasst sämtliche Bereiche des Strafrechts:

Allgemeines Strafrecht

Raub, Räuberische Erpressung, räuberischer Diebstahl, schwerer Raub, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, Diebstahl, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchsdiebstahl, Einbruchsdiebstahl, besonders schwerer Fall des Diebstahls, Unterschlagung, Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Beteiligung an einer Schlägerei, Mord, Totschlag, Hehlerei, Nötigung, Bedrohung, Freiheitsberaubung, Betrug, Subventionsbetrug, Computerbetrug, Untreue, Korruptionsdelikte, Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung, Fälschung technischer Aufzeichnungen, Verkehrsstraftaten, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Brandstiftungsdelikte, Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Stalking/Nachstellung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Falsche Verdächtigung, Strafvereitelung u.a.

Wirtschaftsstrafrecht

Betrug, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Untreue, Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung, Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, Insolvenzverschleppung, Bankrott u.a.

Steuerstrafrecht

Sämtliche Steuerstraftaten, insbesondere Steuerhinterziehung.

Sexualstrafrecht

Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Exhibitionismus, Sexueller Missbrauch, Sexuelle Belästigung, Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie u.a.

Betäubungsmittelstrafrecht

Sämtliche Drogenstraftaten wie Erwerb, Besitz und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln.

Medizinstrafrecht

Fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Förderung der Selbsttötung, Doping, Abrechnungsbetrug u.a.

Jugendstrafrecht

Sämtliche Straftaten, die Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre) vorgeworfen werden.

Strafrechtliche Revision

Ansprechpartner

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Fachanwalt für Strafrecht Max Mustermann

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